Warum ist die Übertragung von Unternehmerpflichten von großer Bedeutung?
Die Verantwortung für den Aufbau einer rechtssicheren Organisation hat die Geschäftsführung. Dies beinhaltet das Organisieren und Umsetzen einer ordnungsgemäßen Aufbau- und Ablauforganisation. Insbesondere in Krisen kann es durch nicht ordnungsgemäße Abläufe, Prozesse und schriftlich festgelegte Verantwortlichkeiten, zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers kommen, obwohl Führungskräfte in den darunter liegenden Führungsebenen die Personalverantwortung für ihren Verantwortungsbereich haben. Wann kann das der Fall sein? Erfahrungen zeigen, dass es schnell dazu kommen, wenn
- die Übertragung von Unternehmerpflichten auf die entsprechenden Führungsebenen nicht klar und nicht schriftlich eindeutig geregelt ist,
- keine Gefährdungsbeurteilungen vorgenommen wurden oder diese mangelhaft sind,
- keine oder mangelhafte Betriebs- und Arbeitsanweisungen vorhanden sind,
- keine befähigten Personen für wesentliche Themenfelder schriftlich bestellt oder benannt wurden,
- Arbeitsunfälle passieren, z. B. weil Mitarbeiter mit fehlender, mangelnder oder falscher Qualifikation eingesetzt werden (z. B. aufgrund nicht zur Verfügung stehender Mitarbeiterressourcen mit entsprechendem Fachwissen und benötigter Qualifikationen durch Krankheit oder Quarantäne),
- dem Unternehmen durch nicht geregelte Verantwortlichkeiten oder fehlende Prozesse ein finanzieller Schaden entsteht, z. B. durch Versorgungsausfälle oder durch fehlende Regelungen wie Handeln durch Unterlassen – egal, ob bewusst oder unbewusst,
- ein teils nicht wissentlicher Verstoß gegen geltende Gesetze, wie z. B. Arbeitszeitgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Vorschriften, Verordnungen, Regelwerke vorliegt.
Der Geschäftsführer muss für Verstöße seiner Führungskräfte haften, wenn den Führungskräften für ihren Verantwortungsbereich keine konkreten Unternehmerpflichten schriftlich übertragen werden bzw. wurden (inkl. Personalauswahlverantwortung mit oder auch ohne disziplinarische Führung) und dies dokumentiert wird.
Was bringt die Übertragung von Unternehmerpflichten für die Geschäftsführung und Führungskräfte?
Rechtssicherheit für die Geschäftsführung durch Übertragung von Unternehmerpflichten auf nachrangige Führungsebenen mit Personalverantwortung (mit oder ohne disziplinarische Verantwortung)
Das rechtssichere Umsetzen von Unternehmerpflichten und die Übertragung von Unternehmerpflichten auf die weiteren technisch-operativen, aber auch finanzwirtschaftlichen Führungsebenen, wird, unabhängig von Krisen, in Zukunft eine immer wichtigere und wesentlichere Rolle spielen, damit sich jede Führungskraft ihrer Verantwortung und ggf. ihrer haftungsrechtlichen Konsequenzen bewusst ist bzw. bewusst sein kann. Es gibt keinen rechtsleeren Raum. Dies gilt auch für das betriebswirtschaftliche Steuern des Unternehmens.
Zur Rechtssicherheit gehört auch der Einsatz von qualifiziertem Personal, die Einhaltung von Arbeitssicherheitsrichtlinien, das Durchführen von Gefährdungsbeurteilungen, das Erstellen von Betriebs- und Arbeitsanweisungen sowie allgemein die Einhaltung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes und die Benennung bzw. Bestellung von befähigten Personen.
Die Umsetzbarkeit der festgelegten Maßnahmen muss evaluiert und für beide Seiten klar und verständlich dokumentiert werden. Ein gemeinsames Führungsverständnis vermittelt ein einheitliches Unternehmensbild!