AGB

ALLGEMEINES

Die folgenden Bedingungen gelten für alle von der Firma TuGo durchgeführten Beraterleistungen und veranstalteten Schulungen. Die Firma TuGo bietet – soweit nicht anders vereinbart – Inhouse-Seminare an. Es handelt sich hierbei nicht um offene Seminare, sondern die Seminare beziehen sich ausschließlich auf eine Teilnehmergruppe des gleichen Unternehmens bzw. Unternehmensgruppe.

ANGABEN IN SEMINARFLYERN

Die auf der Website www.tugo-energy.de enthaltenen Seminarprospekte in Form von pdf sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Die Firma TuGo behält sich insbesondere Änderungen an den angebotenen Produkten bzw. Dienstleistungen vor, die der Verbesserung dieser dienen.

ANGEBOTSABGABE

Eine Angebotsabgabe für eine Schulung erfolgt nach Interessensbekundung in mündlicher oder schriftlicher Form. Das Angebot wird mit einer Bindefrist versehen. Nach Ablauf dieser Bindefrist gilt das Angebot nicht mehr.

ANGEBOTSBESTÄTIGUNG

Die Bestätigung des Angebotes muss schriftlich (per Brief oder E-Mail) erfolgen. Diese Bestätigung ist verbindlich. Bei der Bestätigung des Angebotes werden automatisch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma TuGo anerkannt.

TEILNEHMERLISTE

Die Teilnehmeranzahl kann bis 10 Personen variieren – jedoch spätestens eine Woche vor Veranstaltung ist der Firma TuGo für die Vorbereitung der Seminarunterlagen und der Teilnehmerbescheinigungen bzw. Teilnehmerzertifikate eine Teilnehmerliste zu senden. Sollte dies nicht der Fall sein, ist u. a. eine Zertifikatübergabe ausgeschlossen.

PREISE

Die Preise (netto) beinhalten die Vermittlung von Seminarinhalten gemäß Seminarbeschreibung oder individueller Absprache, Seminarunterlagen (= 10 Personen) und die Dauer des Seminars. Alle sonstigen Kosten, wie z. B. Fahrt- und Übernachtungskosten, sind nicht Bestandteil der Seminarpreise. Diese werden nach Begebenheit separat ausgewiesen.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Nach absolviertem Seminar versendet die Firma TuGo die Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung auf das jeweils ausgewiesene Konto fällig.

TERMINVERSCHIEBUNG / -STORNIERUNG

Eine Terminverschiebung oder –stornierung kann bis zu 14 Kalendertagen vor dem verbindlich vereinbarten Schulungstermin erfolgen, ohne dass eine Stornogebühr erhoben wird. Erfolgt eine Terminverschiebung oder -stornierung weniger als 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Schulungstermin, wird eine Gebühr von 50 % des Angebotspreises, bei weniger als 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Schulungstermin 100 % des Angebotspreises erhoben und die gebuchten Hotel- und Fahrtkosten sind vom Auftraggeber zu bezahlen. Es gilt der schriftliche Eingang des Rücktritts bei der Firma TuGo.

SEMINARUNTERLAGEN

Die ausgehändigten Skripte werden den Teilnehmer(-innen) ausschließlich zu alleiniger und nicht übertragbarer persönlicher Nutzung überlassen. Diese dürfen (auch auszugsweise) nur mit schriftlicher Genehmigung der Firma TuGo vervielfältigt werden und/oder für gewerbliche Zwecke verwendet werden. Es wird ein Skript in pdf-Format dem Ansprechpartner des Auftragnehmers in Form eines Links zum Herunterladen ausgehändigt.

BESCHEINIGUNG / ZERTIFIKAT

Den Teilnehmer(-innen) wird eine Bescheinigung ausgestellt. Bei Teilnahme an einer besonderen Schulung wird ein entsprechendes Zertifikat mit Fachkundenachweis erteilt (Prüfung).

HAFTUNG

Bei Ausfall eines Seminars aufgrund Krankheit der Seminarleiter, höherer Gewalt oder sonstige unvorhergesehener Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung des Seminars. Es wird in solchen Fällen ein Ersatztermin angeboten. Weitere Ansprüche gegenüber der Firma TuGo bestehen nicht.

Die Firma TuGo übernimmt die Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltungen. Schadensersatzansprüche gegen die Firma TuGo wegen des Ersatzes von Vermögensschäden oder nutzloser Aufwendungen sind auf Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns beschränkt. Die Firma TuGo haftet für einfache Fahrlässigkeit jedoch dann, wenn die Verletzung einer Pflicht vorliegt, deren ordnungsgemäße Erfüllung für die Erreichung des Vertragszweckes wesentlich ist.

VERTRAULICHKEIT

Die Parteien dürfen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen aus der Geschäftsbeziehung und aus dem Bereich der jeweils anderen Partei Dritten nicht zugänglich machen. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten werden von der Firma TuGo ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet.

VERSTOß GEGEN DIESE VEREINBARUNG

Im Falle eines Verstoßes gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma TuGo erkennt der Teilnehmer die Verpflichtung zur Begleichung der entstandenen Schäden seitens der Firma TuGo an.

SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Mündliche Nebenabreden sollen schriftlich oder in Textform, z. B. E-Mail, dokumentiert werden. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Bestätigungsklausel, sowie die Vereinbarung von Terminen und Fristen, die verbindlich sind, bedürfen der Bestätigung durch die Vertragsparteien.

Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.